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   BPatG, 21.10.2003 - 27 W (pat) 76/01   

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BPatG, 21.10.2003 - 27 W (pat) 76/01 (https://dejure.org/2003,21591)
BPatG, Entscheidung vom 21.10.2003 - 27 W (pat) 76/01 (https://dejure.org/2003,21591)
BPatG, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 27 W (pat) 76/01 (https://dejure.org/2003,21591)
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  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 21.10.2003 - 27 W (pat) 76/01
    Unter diesen Umständen kann der angemeldeten Marke nicht allein deshalb, weil sie als anerkennender Ausruf generell den Charakter einer werbemäßigen Anpreisung hat, jegliche Eignung als betriebliches Unterscheidungsmittel abgesprochen werden (vgl BGH GRUR 1999, 1093 - FOR YOU; 2000, 720 - Unter uns; 2000, 722 - LOGO; BPatGE 46, 151 - Bravo).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 21.10.2003 - 27 W (pat) 76/01
    Unter diesen Umständen kann der angemeldeten Marke nicht allein deshalb, weil sie als anerkennender Ausruf generell den Charakter einer werbemäßigen Anpreisung hat, jegliche Eignung als betriebliches Unterscheidungsmittel abgesprochen werden (vgl BGH GRUR 1999, 1093 - FOR YOU; 2000, 720 - Unter uns; 2000, 722 - LOGO; BPatGE 46, 151 - Bravo).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 21.10.2003 - 27 W (pat) 76/01
    Es sind aber auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass es sich bei "Oh la la" um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache handelt, das vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl BGH, GRUR 2001, 162 [163] mwN - RATIONAL SOFT-WARE CORPORATION).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 21.10.2003 - 27 W (pat) 76/01
    Denn eine beschreibende Angabe liegt nur dann vor, wenn die Kennzeichnung einen engen Zusammenhang mit den Merkmalen der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aufweist, wovon bei nur mittelbar mit ihnen in Beziehung stehenden Angaben über sonstige, die Ware nicht unmittelbar beschreibende Umstände nicht ausgegangen werden kann (vgl BGH, GRUR 1998, 465, 467 - BONUS I).
  • BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98

    LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 21.10.2003 - 27 W (pat) 76/01
    Unter diesen Umständen kann der angemeldeten Marke nicht allein deshalb, weil sie als anerkennender Ausruf generell den Charakter einer werbemäßigen Anpreisung hat, jegliche Eignung als betriebliches Unterscheidungsmittel abgesprochen werden (vgl BGH GRUR 1999, 1093 - FOR YOU; 2000, 720 - Unter uns; 2000, 722 - LOGO; BPatGE 46, 151 - Bravo).
  • BPatG, 27.11.2002 - 29 W (pat) 293/98
    Auszug aus BPatG, 21.10.2003 - 27 W (pat) 76/01
    Unter diesen Umständen kann der angemeldeten Marke nicht allein deshalb, weil sie als anerkennender Ausruf generell den Charakter einer werbemäßigen Anpreisung hat, jegliche Eignung als betriebliches Unterscheidungsmittel abgesprochen werden (vgl BGH GRUR 1999, 1093 - FOR YOU; 2000, 720 - Unter uns; 2000, 722 - LOGO; BPatGE 46, 151 - Bravo).
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